rechtliche Voraussetzungen Immobilienkauf Spanien
rechtliche Voraussetzungen Immobilienkauf Spanien

Als EU-Ausländer genießen Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien grundsätzlich die gleichen Rechte wie Spanier. Dennoch sollten Sie bedenken, dass Sie als ausländischer Staatsbürger einige zusätzliche Dokumente benötigen, um den Kauf in trockene Tücher zu bringen.

NIE: Die número de identificación de extranjeros ist eine Steuernummer, die Sie für die Erledigung sämtlicher wirtschaftlicher Vorgänge in Spanien benötigen. Am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar müssen Sie Ihre NIE-Nummer angeben. Diese können Sie über die Spanischen Konsulate in Deutschland beantragen, was jedoch 1 bis 6 Monate dauern kann. Schneller geht es bei den örtlichen zuständigen Polizeikommissariaten. Bitte beachten Sie, dass alle im Kaufvertrag aufgeführten Käufer eine gültige NIE-Nummer haben müssen.

Nota Simple: Sobad Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschlossen haben und ein bindendes Angebot abgeben möchten, sollten Sie einen Grundbuchauszug (Nota Simple) anfordern, der nicht älter als einen Monat sein sollte. Vielen Immobilienmaklern liegt dieses Dokument bereits vor, allerdings in einer älteren Fassung. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse der Immobilie sowie mögliche Lasten wie Schulden oder Hypothekendarlehen.

Anforderungen an ausländische Käufer

Bankkonto: Ganz gleich, ob Sie den Kauf der Immobilie finanzieren oder in bar zahlen, benötigen Sie ein spanisches Bankkonto. Falls keine Finanzierung notwendig ist, brauchen Sie das Konto, um die laufenden Kosten wie Nebenkosten, Steuern usw. zu zahlen. Die Kontoverwaltungsgebühren können von Bank zu Bank variieren, so dass ein Angebotsvergleich sich lohnt. In Spanien muss sowohl die Kontoeröffnung als auch der Darlehensantrag persönlich erfolgen (Vollmachten werden nicht akzeptiert). Versuchen Sie, sich während eines Ihrer Aufenthalte in Spanien um die Kontoeröffnung zu kümmern.

Vollmacht: Wenn Ihr Anwalt Ihre Geldangelegenheiten übernehmen, den notariellen Kaufvertrag für Sie unterschreiben oder Lastschriften erstellen soll, benötigt er eine entsprechende von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Vergewissern Sie sich, dass sämtliche Geschäfte, für die er bevollmächtigt sein soll, in der Vollmacht aufgeführt werden, ebenso wie die genaue Gültigkeitsdauer.