Die meisten Nichtresidenten sind sich vage bewusst, dass der Käufer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien 3% des Verkaufspreises einbehält, die direkt an das spanische Finanzamt abgeführt werden. Viele vergessen dies jedoch nach Abschluss des Geschäfts.
Doch viele Verkäufer haben möglicherweise Anspruch auf einen Steuernachlass auf diese 3% oder zumindest einen Teil. Diese Steuerermäßigung wird nicht automatisch angewandt, weshalb Sie einen Anwalt beauftragen sollten, sie in Ihrem Namen einzufordern. Bis zur Rückerstattung vergehen im Durchschnitt weniger als 6 Monate. Sollte es jedoch in seltenen Fällen länger als ein Jahr dauern, zahlt das Finanzamt zusätzlich Verzugszinsen (2021 sind es 3%). Sie erhalten also mehr Zinsen auf den Zahlungsverzug des Finanzamts als für Ihr Sparguthaben bei der Bank.
Viele Verkäufer sind sich ihres Anspruchs auf Steuerrückerstattung gar nicht bewusst. Um Recht auf die Erstattung zu haben, müssen Sie lediglich weniger Kapitalertragsteuer schulden als die vom Finanzamt einbehaltenen 3%. Dies ist überraschenderweise viel häufiger der Falls, als es zunächst erscheint. Der Grund ist einfach: Sie können einen großen Betrag an Ausgaben und Steuern beim Verkauf von Immobilien in Spanien rechtlich verrechnen, was Ihre Steuerschuld drastisch senkt (siehe unten stehenden Artikel zur Besteuerung).
Dies führt dazu, dass Verkäufer die spanischen Steuerbehörden durch die obligatorischen 3%, die bei Abschluss einbehalten werden, tatsächlich „überbezahlen“. Was wiederum bedeutet, dass sie Anspruch auf einen beträchtlichen Steuernachlass haben. Niemand wird Sie darauf aufmerksam machen, und die spanische Regierung verlässt sich darauf, dass (die meisten) nicht ansässigen Verkäufer es einfach vergessen werden.
Zum Abschluss ist dieser Steuernachlass zeitlich begrenzt (4 Jahre). Wer es versäumt, ihn rechtzeitig zu beantragen, verliert seine Chance. Kommen Sie zu uns und informieren Sie sich, wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien in den letzten fünf Jahren verkauft haben. Wir sind in ganz Spanien tätig.
- Zum Weiterlesen bei idealista: So sparen Sie Steuern beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien 2021 – 15. März 2021