Strafe für vorzeitige Kündigung bei spanischen Mietverträgen
Mietvertrag vorzeitig beenden in Spanien
Mietvertrag vorzeitig beenden in Spanien GTRES

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien gemietet haben, jedoch vorzeitig auziehen möchten, dann haben Sie das Recht dazu. Das Gesetz erlaubt es Mietern in Spanien, das Mietverhältnis einer Immobilie zu beenden, wenn mindestens sechs Monate des Mietvertrags verstrichen sind, was auch als obligatorische Mindestmietdauer in Spanien bezeichnet wird. Kann man einen Mietvertrag in Spanien vorzeitig beenden? Ja, aber das kann teuer werden. Bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrags in Spanien sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dies mit Kosten verbunden sein kann, und zwar mit einer Monatsmiete für jedes Jahr, das noch aussteht.

Artikel 11 des Ley de Arrendamientos Urbanos in Spanien (Städtisches Mietrecht) sieht eine Frist von sechs Monaten vor, innerhalb derer Mieter einseitig aus dem Mietvertrag aussteigen können, das heißt sie können die Immobilie vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlassen.

Um den Vertrag kündigen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Seit Vertragsunterzeichnung müssen mindestens sechs Monate vergangen sein.
  2. Der Mieter muss den Vermieter mindestens dreißig Tage im Voraus über seine Absicht zur Kündigung des Mietvertrags informieren.

Dies kann zur Auferlegung einer Entschädigung führen, die vom Mieter an den Vermieter zu zahlen ist, sofern dies im Vertrag steht.

Wenn im Vertrag keine Entschädigung erwähnt ist, können Sie ausziehen, ohne etwas an den Vermieter zu zahlen, sofern Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Ist hingegen eine Entschädigung für das vorzeitige Beenden des Mietverhältnisses im Vertrag vorgesehen, so entspricht die Höhe der Entschädigung einer Monatsmiete für jedes Jahr, das noch aussteht. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag für ein Jahr haben und nach sechs Monaten kündigen, dann müssen Sie eine halbe Monatsmiete zahlen, was dem proportionalen Anteil der gesetzlich festgelegten Entschädigung entspricht. Die Höhe der Entschädigung hängt also von der im Vertrag festgelegten noch zu erfüllenden Mietdauer ab.

Um hohe Vertragsstrafen zu vermeiden und wenn nicht klar ist, für welchen bestimmten Zeitraum Sie die Immobilie bewohnen werden, sollten Sie kurze Zeiträume vereinbaren und den Vertrag von Jahr zu Jahr verlängern. Das ist besser, als einen Vertrag über fünf Jahre zu unterschreiben, bei dem Sie mehr zahlen müssen, wenn Sie früher ausziehen wollen.