
Die meisten nichtansässigen Immobilieneigentümer in Spanien wissen nicht, dass Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien im darauffolgenden Jahr automatisch zur Zahlung der IBI- und Müllsteuer verpflichtet sind. Niemand wird Sie über diese Steuern informieren, daher liegt es an Ihnen, herauszufinden, wie viel davon anfällt und den spanischen Steuerbehörden nachzukommen.
Die IBI-Steuer ist von entscheidender Bedeutung, da sie mit einer steuerlichen Bewertung Ihres Eigenheims verbunden ist, die als „Katasterwert“ (auf Spanisch valor catastral) bezeichnet wird und als Maßstab für die Berechnung aller immobilienbezogenen Steuern dient.
IBI-Steuer – Definition
Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (kurz IBI) ist eine Steuer, die sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige gilt. In einigen Teilen Spaniens ist sie als SUMA bekannt. Alle Immobilieneigentümer müssen Sie diese Steuer jedes Jahr zahlen.
Hierbei handelt es sich um eine lokale Steuer, die von der Gemeinde erhoben wird, in der sich Ihre Immobilie befindet. Die Zahlung erfolgt einmal jährlich (normalerweise von August bis November). Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sie richtet sich nach dem steuerpflichtigen Wert Ihrer Immobilie (0,4 – 1,1 % des Katasterwerts pro Jahr). Bei günstigen Immobilien (z. B. ländliche Grundstücke) kann sie lediglich ein paar Euro betragen, wohingegen für Luxusimmobilien in begehrten und erstklassigen Lagen, wie Marbella und Mallorca, mehrere tausend Euro pro Jahr fällig werden können.
Katasterwert – Definition
Der Katasterwert ist der von den örtlichen Steuerbehörden ermittelte Wert einer Immobilie. Er liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert. Dieser steuerpflichtige Wert wird als Bemessungsgrundlage für die Berechnung einer Reihe von Steuern verwendet. Sie finden den Katasterwert Ihrer Immobilie in einem Ihrer lokalen Steuerbescheide (z. B. IBI). Beachten Sie, dass ein Abstellraum oder ein Parkplatz rechtlich als eine von Ihrem Hauptwohnsitz getrennte Einheit betrachtet werden kann und daher einem eigenen Katasterwert unterliegt. Der Katasterwert liegt im Allgemeinen 30 bis 40 % unter dem aktuellen Marktpreis einer Immobilie. Er entspricht also nicht dem tatsächlichen Marktwert einer Immobilie, sondern liegt sogar deutlich darunter (was eine gute Nachricht ist).
Bedeutung
- Die IBI-Steuer dient als Referenzwert für die Berechnung aller immobilienbezogenen Steuern.
- Beim Verkauf verlangt der Anwalt des Käufers Kopien von IBI- und Müllsteuerrechnungen, um zu beweisen, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Wann sind diese Steuern fällig?
Die Gemeinden sind befugt, darüber zu entscheiden, sodass dies unterschiedlich ist. Die Zahlung erfolgt in der Regel einmal im Jahr, meist von August bis September.
Wer demnach am 1. Januar Eigentümer der Immobilie ist, ist gesetzlich auch zur Zahlung dieser Steuern verpflichtet.
Schwerwiegende Folgen bei Nichtzahlung der IBI-Steuer
- Nichtzahlung kann dazu führen, dass Ihr Eigentum beschlagnahmt und von den örtlichen Behörden öffentlich versteigert wird. Spanische Gemeinden, die unter sinkenden Einnahmen leiden, werden immer geschickter darin, diese lokale Steuer nach der Finanzkrise aggressiv durchzusetzen – insbesondere bei hochwertigen Immobilien.
- Es ist nicht möglich, NRIT- und NRIIT-Steuern einzureichen und zu zahlen, da für deren Berechnung die IBI-Steuer erforderlich ist. Dies wiederum zieht Bußgelder, Verzugszinsen und Zuschläge nach sich.
- Beim Verkauf nimmt der Anwalt des Käufers einen hohen Einbehalt vor, um sich gegen eine unbezahlte IBI-Steuer abzusichern.
- Als Verkäufer können Sie auf die Steuerrückerstattung in Höhe von 3 % des Verkaufserlöses (zuzüglich gesetzlicher Zinsen) verzichten. Wenn ein Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, muss der Käufer beim Verkauf laut Gesetz 3 % des Verkaufserlöses einbehalten und an das spanische Finanzamt abführen. Nichtansässige Verkäufer in Spanien haben Anspruch auf eine Steuerrückerstattung von 3 % (vorbehaltlich bestimmter Kriterien).
Larraín Nesbitt Abogados kann Ihnen bei der Abwicklung beider Steuern helfen, unabhängig davon, wo sich Ihre Immobilie in Spanien befindet. Rufen Sie uns an. Diesen Service bieten wir:
IBI-Steuer (Gemeindesteuer) und Müllabfuhr (basura)
Wir von Larrain Nesbitt Abogados (LNA) verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Kunden, die Immobilien kaufen, verkaufen oder vermieten. Wir bieten Ihnen auch einen preisgünstigen Buchhaltungsservice für die vierteljährliche Steuererklärung Ihrer Vermietersteuern im ganzen Land. Wir sind zudem auf Einwanderungs- und Aufenthaltsvisa spezialisiert. Sie können uns per E-Mail unter info@larrainnesbitt.com, telefonisch unter (+34) 952 19 22 88 oder über unser Kontaktformular zur Terminvereinbarung kontaktieren.
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