
Wenn Sie vorhaben, Ihren Wohnsitz für längere Zeit nach Spanien zu verlegen und auf Ihr in Deutschland gemeldetes Auto nicht verzichten möchten, stellt sich die Frage, ob Sie Ihren Wagen in Spanien ummelden müssen oder nicht. Grundsätzlich richtet sich dies nach dem Residenzprinzip, d. h. Sie müssen Ihr Auto dort zulassen und versteuern, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen in Spanien aufhalten, müssen Sie also Ihr Auto bei den spanischen Behörden anmelden.
Anforderungen für die Ummeldung
Noch vor Ihrem Umzug nach Spanien sollten Sie überprüfen, ob Ihr Auto den technischen Anforderungen der spanischen Behörden entspricht. Manchmal kann es vorkommen, dass ein Auto für den deutschen, nicht aber für den spanischen Straßenverkehr zugelassen ist. Dies können Sie bei Ihrem Vertragshändler oder direkt beim Fahrzeughersteller ausfindig machen.
Importsteuern vermeiden
Wenn Sie bei der Ummeldung Ihres Fahrzeuges den Nachweis erbringen, dass Sie vorher mindestens 12 Monate ununterbrochen in Deutschland gemeldet waren und das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz war, entfällt die ansonsten anfallende Importsteuer. Dazu benötigen Sie eine entsprechende von der deutschen Botschaft oder vom Konsulat ausgestellte Bescheinigung. Diese wird nach Vorlage eines Auszugs aus dem Melderegister Ihren letzten Wohnortes in Deutschland, in dem das An- und Abmeldedatum aufgeführt ist, gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt.
Die Ummeldung können Sie selber vornehmen oder, falls Sie nur über geringe Spanischkenntnisse verfügen oder Zeit sparen möchten, eine Gestoria damit beauftragen, die normalerweise 100 - 200 Euro dafür verlangt.
Nötige Unterlagen für die Ummeldung
Für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Spanien benötigen Sie, abgesehen von Ihrer NIE, folgende Dokumente:
- Certificado de características: Ein Sachverständiger (Perito) erstellt anhand des Fahrzeugbriefes die Homologisierung der technischen Angaben Ihres Fahrzeugs.
- Ficha Técnica Española: Dabei handelt es sich um den technischen Zulassungsschein, den Sie beim spanischen TÜV erhalten, wenn Sie die Hauptuntersuchung abgeschlossen haben. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief
- Certificado de características
- NIE
- Meldebescheinigung in Spanien (certificado de empadronamiento)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Anschließend müssen Sie die Anmeldesteuer auf eingeführte Fahrzeuge (Impuesto de Matriculación) beim Finanzamt und die Kfz-Steuer (Impuesto Municipal) im zuständigen Rathaus bezahlen. Die spanische Zulassungsstelle (Tráfico) stellt Ihnen dann, nach Vorlage sämtlicher Dokumente und Zahlungsbelege, die Betriebserlaubnis (Permiso de Circulación) aus, auf der dann auch Ihr neues Kennzeichen vermerkt ist. Dies können Sie in entsprechenden Läden in der Nähe der Zulassungsstelle erhalten. Abschließend müssen Sie nur noch eine Kfz-Versicherung abschließen.
Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland
Grundsätzlich ist es ratsam, Ihr Auto noch vor der Überführung nach Spanien in Deutschland abzumelden und auf ein Ausfuhrkennzeichen ummelden zu lassen. So müssen Sie Ihr Auto nach erfolgter Anmeldung in Spanien nicht mehr abmelden.
Die deutschen Auslandsvertretungen nehmen in der Regel nur in Ausnahmefällen die Abmeldung von in Deutschland gemeldeten Fahrzeugen vor. Dazu müssen Sie die deutschen Kennzeichen, den Kfz-Schein und den Kfz-Brief im Original vorlegen und zudem eine Gebühr von 50 Euro entrichten.