Vorsicht bei missbräuchlichen oder illegalen Klauseln in Ihrem spanischen Mietvertrag / Gtres
Vorsicht bei missbräuchlichen oder illegalen Klauseln in Ihrem spanischen Mietvertrag / Gtres

Spanien ist ein großartiges Land zum Leben und Arbeiten. Sie sind jung, sorglos und haben der Versuchung nicht widerstehen können, für eine Weile in dieses schöne Land zu ziehen, um dort unter der warmen Sonne Ihr Glück zu versuchen. Sie sind kurz davor, einen Mietvertrag zu unterschreiben (komplett auf Spanisch!) und bemerken plötzlich ein nervöses Kribbeln in der Magengegend.

Tun Sie sich einen Gefallen und lesen Sie diesen Artikel bis zum Ende durch, um bei einigen Klauseln des Mietvertrages nicht ins Fettnäpfchen zu treten und lästigen Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden.

  • Alles Haushaltsgeräte sind in einwandfreiem Zustand. Sind sie das tatsächlich? Haben Sie sich wirklich die Mühe gemacht, sämtliche Küchengeräte einzuschalten, die Wasserhähne zu öffnen, das Licht anzuknipsen und zu überprüfen, ob alles funktioniert? Nicht? Das könnte Probleme geben. Denn mit Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag erklären Sie, dass sich alles in gutem Zustand befindet, d. h. es wird die rechtliche Annahme getroffen, dass Sie als Mieter im Falle eines Schadens diesen verschuldet haben und für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen müssen.
  • Wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen möchte, muss er dem Mieter mit einer Frist von einem Monat kündigen. Mit der Änderung des spanischen Mietrechts 2019 ist dies nicht mehr möglich. Der Käufer einer vermieteten Immobilie muss die gesamte Laufzeit des bestehenden Mietvertrages bis zum Ende einhalten. Sie können nicht dazu gezwungen werden, vor der Beendigung Ihres Mietvertrages auszuziehen.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, die vermietete Immobilie beliebig nach vorheriger Ankündigung zu „Inspektionszwecken“ zu betreten. Sofern der Mieter dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, hat der Vermieter kein Zugangsrecht zu seiner vermieteten Wohnung. Durch die Vermietung der Immobilie verliert der Vermieter das Verfügungsrecht über diese. Versucht der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters, seine vermietete Immobilie zu betreten, kann er wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  • Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt 11 Monate. Wenn die Immobilie als Ihr Hauptwohnsitz in Spanien dient und es sich nicht um eine Ferienvermietung handelt, ist diese Klausel ungültig. Langfristige Mietverträge in Spanien müssen eine Mindestdauer von 5 Jahren haben (7 Jahre, wenn der Vermieter eine juristische Person ist). Hierbei handelt es sich um verlängerbare Mietverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten. „Stillschweigende Verlängerungen“ verlängern die bestehenden Mietverträge um weitere drei Jahre.
  • Die Kaution entspricht drei Monatsmieten. In Spanien kann ein Vermieter bei Langzeitmieten per Gesetz nur eine einmonatige Kaution verlangen (dies gilt in ganz Spanien, ohne Ausnahmen). Darüber hinaus kann ein Vermieter zusätzliche Sicherheiten (d. h. mehr Geld) verlangen; diese werden gesetzlich jedoch nicht als Kaution bezeichnet (fianza auf Spanisch). Vorsicht, denn einige Vermieter behalten bei Ende des Mietvertrages gerne die geleistete Kaution ein.