Wenn es um Langzeitmietverträge in Spanien und das spanische Mietvertragsrecht geht, ist das, was sich im Standardmietvertrag widerspiegelt, für rechtliche Zwecke sehr wichtig und kann den Unterschied zwischen einem erfolgreichen Mietverhältnis und einem problematischen Geschäft bedeuten. Die Klauseln, die Dauer und das Inventar sind einige der wichtigsten Aspekte, die bei der Abfassung eines Mietvertrags in Spanien zu berücksichtigen sind. Wir erklären Ihnen nicht nur, wie Sie Ihre kostenlose Vorlage für einen spanischen Mietvertrag erhalten, sondern auch alles, was Sie über Mietverträge in Spanien im Jahr 2023 wissen müssen.
Mustermietvertrag für einen Hauptwohnsitz in Spanien
Verträge über die Vermietung eines Hauptwohnsitzes unterscheiden sich in Zeit und Form von den übrigen Verträgen. Sie werden durch Artikel 2 des spanischen Mietrechts (LAU) geregelt. Diese Art von Mietvertrag ist für die Vermietung von Wohnraum zur dauerhaften Nutzung bestimmt, d. h. von Immobilien, in denen der Mieter ununterbrochen und für einen langen Zeitraum wohnen wird.
Im Jahr 2023 haben Mietverträge für dauerhaftes Wohnen nach dem neuesten Stand der Gesetzgebung eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren (bzw. 7 Jahre bei juristischen Personen) und können um bis zu 3 weitere Jahre verlängert werden, wenn keine der Parteien die vorgeschriebenen Kündigungsfristen einhält.
Insbesondere muss der Vermieter dem Mieter mindestens 4 Monate im Voraus seine Absicht mitteilen, den Vertrag zu kündigen. Wenn es der Mieter ist, der seine Absicht zum Auszug ausdrückt, muss eine Kündigungsfrist von 2 Monaten eingehalten werden.
Die Mindestlaufzeit dieser Verträge beträgt in der Regel etwa ein Jahr, wobei sie in einigen Fällen auch früher gekündigt werden können. Mietverträge mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten gelten in Spanien als Saisonmietverträge.
Beachten Sie, dass sich im Jahr 2023 aufgrund des neuen spanischen Wohnungsgesetzes einige Änderungen bei spanischen Mietverträgen ergeben könnten. Diese Änderungen sind noch nicht ganz sicher und hängen von den spanischen Regionalregierungen ab.
Auf idealista können Sie einen kostenlosen spanischen Mustermietvertrag herunterladen oder Ihren eigenen Mietvertrag erstellen.
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Mietkaufverträge in Spanien
Bei Mietkaufverträgen handelt es sich um Doppelverträge, da sowohl ein Mietvertrag als auch ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. In der Regel zahlt der Interessent eine Anzahlung, um seine Absicht zu bekunden, die Immobilie zu kaufen, und zwar innerhalb des mit dem Eigentümer vereinbarten Zeitraums. In der Zwischenzeit wohnt der Interessent in der Immobilie und leistet monatliche Mietzahlungen. Von diesen monatlichen Zahlungen kann ein Teil oder die gesamte Summe zum Zweck des zukünftigen Kaufs abgezogen werden.
Die Vertragslaufzeit ist identisch mit der eines regulären Mietvertrags und beträgt 5 Jahre, die verlängert werden können. Wenn der Mieter die Immobilie früher kaufen möchte, kann er dies tun, indem er den im Vertrag festgelegten Restbetrag bezahlt.
Wie bei allen Mietverträgen muss angegeben werden, wer für die Kosten der Immobilie während der Mietdauer aufkommt, etwa in Bezug auf Reparaturen, Rechnungen usw.
Vermietung von möblierten Immobilien in Spanien
Bei der Vermietung von Immobilien in Spanien muss im Mietvertrag angegeben werden, ob die Immobilie mit Möbeln und anderen Gegenständen ausgestattet ist, wie Elektrogeräten, Fernseher usw. Es ist ratsam, dass der Vermieter dazu eine Bestandsaufnahme der Immobilie und ihres Zustands vornimmt, um die Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. Es wird dringend empfohlen, vor der Schlüsselübergabe an den Mieter Fotos von der Immobilie zu machen, um mögliche künftige Konflikte zu vermeiden.
Im kostenlosten Mietvertrag von idealista erscheint das Inventar in der dritten Klausel. Sie müssen die Option wählen, die der Mietsituation entspricht. Manchmal kann die Wohnung mit Elektrogeräten, jedoch ohne Möbel vermietet werden oder umgekehrt.
Wie wird ein Mietvertrag in Spanien aufgesetzt?
Um einen Mietvertrag zwischen Privatpersonen abzuschließen, müssen folgende Punkte enthalten sein:
- Name, Nachname, Ausweisnummern und Kontaktdaten beider Parteien
- Angaben zum Mietobjekt (Adresse, Name des Eigentümers, Katasternummer usw.)
- Art des Mietvertrages: Ferienwohnung, regulärer Wohnsitz, WG-Zimmer, Mietkauf usw.
- Das Datum, an dem der Mietvertrag beginnt
- Klauseln: Laufzeit, Preis, Zahlungsform, Inventar, Kaution bzw. Anzahlung usw.
- Mindestmietdauer und Kündigungsfrist bei Vertragsbeendigung
- Zahlung von Rechnungen
- Datum und Unterschrift sowie Ort der Unterzeichnung
Wie lange ist die Mindestlaufzeit eines Mietvertrags in Spanien?
Welche Mindestlaufzeit hat ein Mietvertrag in Spanien? Mietverträge in Spanien haben eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Als Mieter können Sie nach 6 Monaten ausziehen, wenn Sie 30 Tage im Voraus kündigen. Dies kann je nach Vertragsklauseln mit der Zahlung einer Entschädigung an den Vermieter für die nicht abgelaufene Laufzeit verbunden sein.