Hinterlegen Sie die Kaution in einer öffentlichen Verwaltungsinstitution, um sie garantiert zurückzuerhalten / Gtres
Hinterlegen Sie die Kaution in einer öffentlichen Verwaltungsinstitution, um sie garantiert zurückzuerhalten / Gtres

In Punkt fünf unseres Artikels „Eine Wohnung in Spanien mieten: Worauf Sie beim Mietvertrag achten sollten“ sprachen wir darüber, wie einige hinterhältige Vermieter in Spanien nach Abschluss des Mietvertrages die Kaution einkassieren und nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückzahlen. In diesem kurzen Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie als Mieter tun sollten, um sich vor diesem Missbrauch des Vermieters zu schützen.

Spanien ist in 17 autonome Regionen unterteilt. Jede Region verfügt über eigene Kompetenzen im Mietrecht und eine entsprechende Verwaltungsinstitution, die für die Entgegennahme der Mietkaution verantwortlich ist (ein Monat für Langzeitvermietungen, zwei Monate für Ferienvermietungen). Wenn Sie diese Mietkaution an eine offizielle öffentliche Einrichtung zahlen, erhalten Sie sie garantiert zurück – es sei denn, Sie haben Schäden an der Immobilie verursacht, die der Vermieter nachweisen und begründen muss.

Die Verpflichtung zur Hinterlegung dieser Kaution obliegt dem Vermieter (nicht dem Mieter) und der Vermieter kann bei Versäumnis der öffentlichen Bezirksregierung gemeldet werden (Bußgelder wegen Nichteinhaltung, in der Regel in Höhe eines Prozentsatzes der Mietkaution). Eine zusätzliche Verfügung des spanischen Mietgesetzes (Ley de Arrendamientos Urbanos, kurz LAU), das landesweit in ganz Spanien gilt, verpflichtet alle Vermieter, diese Einlagen wie in Artikel 36.1. beschrieben vorzunehmen.

Die meisten Vermieter „ignorieren“ ihre rechtliche Verpflichtung in der Praxis jedoch, entweder aus Absicht oder aus Vernachlässigung. Möglicherweise müssen sie von ihren Mietern „animiert“ werden, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen (indirekte Drohung, sie zu melden, in welchem Fall sie mit hohen Geldbußen zu rechnen haben).

Wenn Sie versuchen möchten, Ihre Mietkaution zurückzuerhalten, befolgen Sie diese Hinweise und wenden Sie sich an Ihre lokale Verwaltungseinrichtung. Hier stellen wir Ihnen eine Liste der regionalen Verwaltungseinrichtungen zur Verfügung, in die die Mietkaution einzuzahlen ist:

1. Andalusien

2. Balearische Inseln

  • IBAVI
  • Formular F1
  • Tel: 900 780 000

3. Kanarische Inseln

 

4. Katalonien (Barcelona)

5. Madrid

6. Valencia