Wenn Sie eine Immobilie oder ein Ferienhaus in Spanien besitzen, dann können Sie in der Nebensaison zusätzlich etwas Geld verdienen, indem Sie Ihr Haus vermieten. Doch auch wenn das Vermieten einer Immobilie eine großartige Möglichkeit für zusätzliche Einkünfte bietet und gleichzeitig Ihr Haus vor dem Leerstand bewahrt, ist es sicherlich nicht risikofrei. Von der gefürchteten Nichtzahlung der Miete über Hausbesetzer bis hin zu Vandalismus: Es gibt viele Dinge, die schief gehen können und oftmals auch passieren. Wenn Sie also Ihre Immobilie in Spanien vermieten, dann sollten Sie besonders bei der Auswahl des Mieters vorsichtig sein. Es ist ratsam, so viele Informationen wie möglich über ihn einzuholen. Und wenn Sie doch einmal schlechte Erfahrungen mit einem Mieter machen sollten und falls ein Mieter Ihre Immobilie in Spanien beschädigt, dann gehen Sie wie folgt vor.
Recherchieren Sie potenzielle Mieter
Jeder ist anders und ganz gleich, wie gut Sie sich vorbereiten, die Ungewissheit, wenn Sie andere Personen in Ihrer Immobilie wohnen lassen, wird stets da sein. Es empfiehlt sich daher, Daten zu Versicherungs- oder Mietrückständen einzusehen, wie es beispielsweise von idealista angeboten wird, um mehr über die Vorgeschichte des potenziellen Mieters zu erfahren. Wenn dies alles jedoch fehlschlägt und Ihr Haus beschädigt wird, sollten Sie Folgendes tun.
Vorgehen gegen Mieter
„Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, hängt davon ab, wann Sie die Immobilie wieder übernehmen. Sie haben dreißig Tage Zeit, um die Immobilie zu inspizieren, nachdem der Mieter sie verlassen hat“, erläutert César García, Direktor von Acounsel Abogados.
In der Regel werden etwaige Mängel, die während der Mietzeit aufgetreten sind, bei der Schlüsselübergabe nach Beendigung des Mietverhältnisses festgestellt. „Wenn Sie die Immobilie zusammen mit dem Mieter übernehmen, müssen Sie den Zustand der Immobilie überprüfen. Wenn sie in einem guten Zustand ist, sollten Sie trotzdem die 30-tägige Frist zur Rückgabe der Kaution abwarten“, erläutert García.
Wenn Sie jedoch den Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt, sollten Sie alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. „Wenn der Mieter die Wohnung übergibt und Sie vermuten, dass sie beschädigt wurde, ist es ratsam, mit einem oder mehreren Zeugen hinzugehen und alle Schäden zu fotografieren, um diese später zu beanstanden“, betont García.
Häufig ist der Mieter jedoch bereits weg, um eine direkte Konfrontation zu vermeiden, vor allem, wenn Schäden entstanden sind. Vielleicht hat er die Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlassen oder gibt sie gar nicht erst zurück. „In diesen sehr häufig vorkommenden Fällen oder nachdem der Mieter nach einem Räumungsverfahren rechtskräftig gekündigt wurde, ist es notwendig, Zeugen mitzunehmen und Fotos von allen Schäden aufzunehmen. Am besten wäre es, anstelle von Zeugen einen Notar hinzuzuziehen, der die Schäden fotografiert, was allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden ist“, so der Anwalt.
Wenn der Mieter die Immobilie tatsächlich beschädigt oder verwüstet hat, brauchen Sie nicht lange warten, um Maßnahmen zu ergreifen, aber Sie müssen begründen und nachweisen, dass die Schäden an der Immobilie vom Mieter verursacht wurden. Die Frist sollte zwei Monate ab Mietvertragsende nicht überschreiten.
„Rechtlich gesehen gibt es zwei Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen: durch ein zivilrechtliches Verfahren, bei dem die verursachten Schäden geltend gemacht werden, oder durch ein strafrechtliches Verfahren, bei dem eine Anzeige oder eine Klage auf Schadensersatz eingereicht wird“, erklärt César García.
Um die Kosten des Schadens geltend zu machen und falls die Kaution nicht ausreicht, um diesen zu reparieren, müssen Sie Ihren Mieter über die Situation informieren. Zunächst sollte stets versucht werden, das Problem gütlich zu lösen. Das geht am besten mit Burofax, da so eine zuverlässige Dokumentation möglich ist. Sollte sich der Mieter weigern, dann ist es unumgänglich, den Rechtsweg einzuschlagen.
Hausratversicherung für Mietobjekte in Spanien
Einige Hausratversicherungen bieten Garantien für Mietobjekte und decken Schäden ab, die während der Mietzeit entstehen. Der Abschluss einer Versicherung kann in einer solchen Situation entscheidend sein. Außerdem ist die Schadensregulierung einfacher, da die Versicherungsgesellschaft den größten Teil des Prozesses übernimmt.
Wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, wird er, selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, nicht in der Lage sein, für den von ihm verursachten Schaden aufzukommen. Wenn Sie jedoch Ihre Immobilie versichert haben, dann übernimmt das Unternehmen je nach Situation den Schaden oder einen Teil davon, da in der Regel eine Entschädigung von bis zu 3.000 Euro gezahlt wird.
Wie lange hat der Eigentümer Zeit, den Schaden geltend zu machen?
Sie haben einen Monat nach Ablauf des Mietverhältnisses Zeit, die Immobilie gründlich zu begutachten. Wenn ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden soll, sollten die zwei Monate nicht überschritten werden, weil sonst der Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Mieter nicht mehr deutlich ist.
Welche Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden?
Der Vermieter kann offensichtliche Schäden geltend machen, die durch den Mieter verursacht wurden und die nicht durch die Nutzung des Mietobjekts oder den natürlichen Verfall der Immobilie entstanden sind.