
Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, würde so manch ein Mieter gerne eine Klimaanlage in ihrer Wohnung installieren. Dabei müssen jedoch zwei grundlegende Aspekte berücksichtigt werden: Zum einen, muss der Vermieter dazu Erlaubnis erteilen und zum anderen muss die Installation den Regeln der Eigentümergemeinschaft (Comunidad) entsprechen.
Sprechen Sie mit dem Eigentümer
Als erstes sollten Sie den Mietvertrag überprüfen, denn möglicherweise erhält er schon aufschlussreiche Informationen bezüglich der Installation von Klimaanlagen. Sollte nichts Entsprechendes geregelt sein, ist es immer ratsam, dem Vermieter Ihr Vorhaben im Vorfeld mitzuteilen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Sollte er der Installation der Klimaanlage zustimmen, lassen Sie sich diese Zustimmung schriftlich geben. Darüber hinaus empfiehlt es sich außerdem, dem Eigentümer die Marke und das Modell, die Abmessungen und die Art und den genauen Ort der Installation mitzuteilen.
Der Artikel 23 des spanischen Mietrechts (LAU) legt fest, dass der Mieter ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Arbeiten durchführen darf, die die Struktur der Mietwohnung verändern. Darüber hinaus erlaubt dieses Gesetz dem Vermieter, von dem Mieter, der ohne seine Erlaubnis gehandelt hat, zu verlangen, dass er am Ende des Mietvertrages alles in den vorherigen Zustand versetzt. Der Vermieter kann sich allerdings auch dafür entscheiden, die vorgenommenen Änderungen beizubehalten, ohne dass der Mieter dafür eine Entschädigung verlangen kann.
Es müssen jedoch immer die spezifischen Umstände jeden Falles analysiert werden, da einige Urteile ergangen sind, die die Installation einer Klimaanlage durch den Mieter nicht als Änderung der Struktur des Mietobjekts auslegen, da es sich nicht um eine grundlegende Veränderung sondern lediglich um kleinere Arbeiten handelt, die weder die Immobilie noch ihre Verfügbarkeit betreffen.
Die Regeln der Eigentümergemeinschaft
Die Installation einer Klimaanlage an der Fassade eines Gebäudes sorgt immer für viel Fragen bei den anderen Eigentümern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie, sobald Sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers haben, überprüfen, welche Regeln von der Eigentümergemeinschaft aufgestellt wurden. Denn manchmal wird genau geregelt, wo die Kompressoren angebracht werden müssen (Innenhof, Dach...).
Wenn die Satzung der Eigentümergemeinschaft die Anbringung der Klimaanlage an der Fassade ausdrücklich erlaubt, benötigen Sie keine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Sollte diese Anbringung verboten sein, können Sie die Installation selbst mit der Genehmigung des Vermieters nicht durchführen.
Sollte die Satzung nichts über die Installation von Klimaanlagen sagen, benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, um die Klimaanlage an der Fassade des Gebäudes zu installieren. Diese Zustimmung erhalten Sie, indem auf der Eigentümerversammlung darüber abgestimmt wird. Dafür reicht normalerweise eine einfache Mehrheit, wenn es sich um gewöhnliche Haushaltsgeräte handelt, die weder Bohrungen an der Fassade nötig machen, noch die Ästhetik des Gebäudes verändern und andere Eigentümer beeinträchtigt.
Die Bestimmungen der Stadtverwaltung
Denken Sie daran, ebenfalls die Vorschriften der Stadtverwaltung zur Installation von Klimaanlagen zu überprüfen, da sie zum Schutz der Umwelt in der Regel sowohl den Betrieb als auch die Installation regeln. Das heißt, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten, kann der Stadtrat Sie sanktionieren.
Die Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes (Standort des Gerätes, zulässiger Geräuschpegel der Klimaanlage...) und der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
Wenn Sie Fragen haben, bietet Legálitas den Lesern von idealista die Möglichkeit, sich kostenlos an einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Sie können ihm Ihre Fragen stellen, unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind.
Artikel geschrieben von Asunción Santos, Rechtsanwältin bei Legálitas.