So vermeiden Sie Probleme bei der Vermietung Ihrer Immobilie in Spanien
So vermeiden Sie Probleme bei der Vermietung Ihrer Immobilie in Spanien GTRES

Die Nachfrage nach Immobilien in Spanien wächst seit Jahren. Viele Ausländer nutzen die gestiegene Nachfrage nach Zweitimmobilien, um ihre Ferienhäuser und - wohnungen zu vermieten, sowohl als Kurz- als auch als Langzeitmiete. Aufgrund der COVID-Pandemie konnten viele Ausländer ihre Immobilien in Spanien nicht selbst nutzen und so bietet sich die Vermietung an, um ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Damit Sie Ihre Immobilie in Spanien erfolgreich und problemlos vermieten können, hat Finaer, eine auf die Gewährleistung von Mietern, Vermietern und Immobiliengesellschaften in Mietverträgen spezialisierte Firma, eine Reihe von Tipps zusammengestellt. Sie empfiehlt zum Beispiel, eine Bestandsaufnahme der in der Wohnung befindlichen Güter zu machen, festzulegen, wer für die Nebenkosten verantwortlich ist, oder ggf. konkrete Klauseln im Vertrag festzulegen.

Hier fassen wir 10 praktische Tipps für Vermieter in Spanien zusammen, von denen auch Mieter profitieren, um mögliche Probleme und Missverständnisse während der Laufzeit des Mietvertrags zu vermeiden:

Gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung

Bevor Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten (dies gilt auch, wenn Sie eine Immobilie anmieten möchten), sollten Sie den Zustand der Immobilie überprüfen und sich vergewissern, dass Sie die Bewohnbarkeitsbescheinigung besitzen. Sie sagt aus, dass die Immobilie die notwendigen Voraussetzungen für die Vermietung erfüllt. Dieses Dokument sollten Sie beim der Ihrer Immobilie erhalten haben. Bei der Vermietung dient Ihnen das Dokument als Schutz für den Fall, dass der Mieter den Vertrag einseitig kündigt und die Immobilie in einem unbewohnbaren Zustand hinterlässt.

Erstellen Sie ein Inventar

Die nächste Empfehlung ist eine Bestandsaufnahme von allem, was sich in der Immobilie befindet, zu erstellen, von Elektrogeräten bis hin zu Möbeln. Dies sind natürlich Dinge, die der Mieter während der Zeit, in der er dort lebt, nutzen kann. Das Inventar, so Finaer, „wird dem Mietvertrag als Anlage hinzugefügt und ist nützlich, da so nach Beendigung des Mietvertrags etwaige Schäden am Mobiliar geltend gemacht werden können. Zusätzlich empfiehlt es sich, Fotos zu machen".

Regelung der Zahlung der Nebenkosten

Bei der Vermietung Ihrer Immobilie müssen Sie als Vermieter entscheiden, wer für die Nebenkosten verantwortlich ist. Bei der Bezahlung der Nebenkosten gibt es mehrere Möglichkeiten. Entscheidet sich der Vermieter, weiterhin Inhaber der Versorgungsverträge (Wasser, Strom, Gas usw.) zu bleiben, kann er entweder die Kosten zunächst selbst übernehmen und anschließend vom Mieter einfordern oder er kann die Bankverbindung ändern, damit die fälligen Beträge direkt vom Konto des Mieters abgebucht werden. In diesem Fall müsste der Vermieter nicht für eventuelle Zahlungsausfälle des Mieters aufkommen.

Regelung der Zahlung der Grundsteuer

Einer der häufigsten Zweifel bei Mietobjekten ist, wer für die Steuern, wie zum Beispiel die Grundsteuer oder die Müllgebühr, verantwortlich ist. Finaer betont, dass sich beide Parteien einigen könnten, wer für die Zahlung dieser Steuern verantwortlich ist. Doch unabhängig von der Entscheidung muss dies im Mietvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse in der Zukunft zu vermeiden. Beachten Sie, dass Sie als Vermieter die Nichtresidentensteuer zahlen müssen, unabhängig davon, ob Ihre Immobilie vermietet ist oder nicht.

Etwaige Verbotsklauseln im Mietvertrag

Wenn Sie Ihre eigene Immobilie vermieten, müssen Sie möglicherweise einige Bestimmungen darüber treffen, wie diese von Ihren Mietern behandelt werden soll. Beispielsweise können Sie es vorziehen, dass Ihre Mieter keine Haustiere haben, eine gängige Verbotsklausel in Mietverträgen. Anforderungen wie diese sollten als Bedingung des Vertrages erscheinen. Ebenso besteht Finaer darauf, dass alle Vermieter eine Untervermietungsklausel in den Vertrag aufnehmen sollten, damit der Mieter die Immobilie nicht an Dritte weitervermieten kann.

Zahlungsgarantien

Für den Fall, dass der Mieter einen Bürgen für die Zahlung der Miete benötigt, muss festgelegt werden, dass der Bürge seine Bürgschaft für die gesamte Dauer des Mietvertrags abgibt, auch wenn dieser verlängert wird. Andernfalls kann der Vermieter die Miete nicht vom Bürgen einfordern, wenn der Vertrag über die ursprüngliche Laufzeit hinaus verlängert wird. Darüber hinaus lohnt es sich zu Ihrer Sicherheit und Beruhigung, eine Mietausfallversicherung in Betracht zu ziehen, die Sie schützt, falls Ihr Mieter säumig wird.

Kaution und andere Sicherheiten

Bei langfristigen Mietverträgen muss der Mieter laut Gesetz eine Monatsmiete als Kaution hinterlegen. Bei kürzerfristigen Verträgen entspricht diese Kaution stattdessen zwei Monatsmieten. Darüber hinaus gibt es andere Mechanismen, um die Zahlung und den Unterhalt der Immobilie zu garantieren, wie z. B. die Zahlung von zwei Monaten als Garantie.

Direkter Kontakt per E-Mail

Finaer besteht darauf, dass eine der besten Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den beiden Parteien zu erleichtern, darin besteht, eine Kontakt-E-Mail in den Mietvertrag aufzunehmen. Dies erleichtert die Lösung etwaiger Probleme und vermeidet beispielsweise die Verwendung eines Bürofax, um die Nichtverlängerung des Vertrages mitzuteilen.

Beachten Sie die gesetzlich festgelegten Fristen

Das spanische Mietgesetz (LAU) ist in Bezug auf Fristen sehr klar. Zum Beispiel die Fristen für die zwingende Vertragserfüllung, die Mindestmietdauer und die Fristen für die Zahlung der Miete durch den Mieter.

Steuervergünstigungen bei den Mieteinnahmen

Der Vermieter kann die Mieteinnahmen von der Steuer absetzen. Derzeit kann der Vermieter unabhängig vom Alter der Mieter bis zu 60% der Mieteinnahmen abziehen. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen Verbesserungen, die an einer Immobilie vorgenommen werden (z. B. der Kauf eines neuen Haushaltsgeräts), die Grundsteuer (IBI) oder die Müllgebühren.