In Fortsetzung des Themas vom letzten Monat (So kaufen Sie eine Immobilie aus zweiter Hand in Spanien) veröffentlichen wir diesen Monat einen Artikel darüber, wie Sie Neubauimmobilien von einem Bauträger kaufen. Nächsten Monat geht es dann um den Kauf von Gewerbeimmobilien in Spanien.
Der folgende Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den Ablauf. Wenn Sie konkrete Ratschläge zu einem bestimmten Thema suchen, empfehle ich Ihnen, den unten angegebenen Links zu folgen, um weitere Informationen zu erhalten.
Ich habe den Ablauf zur besseren Verständlichkeit stark gekürzt. Wenn Sie jedoch mehr Details erfahren möchten, empfehle ich Ihnen, unseren kostenlosen Ratgeber zum Immobilienkauf in Spanien zu lesen (oder herunterzuladen).
Der Kauf einer Off-Plan-Immobilie bedeutet in der Regel, dass Sie für eine Immobilie bezahlen, die sich noch im Bau befindet und nur auf dem Papier (dem Plan) existiert. Ein Neubau dauert in Spanien etwa 2 bis 3 Jahre. Während dieser Zeit müssen Sie Teilzahlungen an den Bauträger leisten und den Restbetrag des Angebotspreises nach Fertigstellung bezahlen.
Schritt 1: Der Reservierungsvertrag
Neubauten werden meist nach höchsten Qualitätsstandards gebaut, wobei nur modernste Materialien und technisches Know-how zum Einsatz kommen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Isolierung und Lärmreduzierung, was sich wiederum positiv auf Ihre Gemeindesteuern auswirkt, da diese erheblich sinken. Neue Immobilien haben einen geringeren CO2-Fußabdruck, was dazu führt, dass die Gemeinden die lokalen Steuern senken, um den Bau solcher Immobilien zu fördern. Im Klartext bedeutet dies, dass glückliche Käufer von Neubauimmobilien im Vergleich zu älteren Gebrauchtimmobilien mit deutlich niedrigeren lokalen Steuern rechnen können, in einigen Fällen sogar mit 50 % weniger. Bei hochwertigen Immobilien bedeutet dies eine enorme Einsparungen von mehreren Tausend Euro pro Jahr! Ganz zu schweigen davon, dass Sie aktiv zum Schutz unseres Planeten beitragen.
Nachdem Sie sich nach einer Immobilie umgeschaut haben, werden Sie vielleicht eine gefunden haben, die Ihnen gefällt. Off-Plan-Immobilien werden in der Regel von Bauträgern, Immobilienmaklern oder Immobilienportalen wie idealista angeboten. Sie werden dazu aufgefordert, einen sogenannten Reservierungsvertrag (oder einen Anzahlungsvertrag) zu unterzeichnen, wodurch die Neubauimmobilie für einen vereinbarten Zeitraum (in der Regel 30 Tage) vom Markt genommen wird. Während dieser Zeit ist die Immobilie gebunden und kann weder von Dritten besichtigt noch können weitere Verträge darüber abgeschlossen werden.
Die Anzahlung beträgt in der Regel zwischen 3.000 und 6.000 Euro, abhängig vom Angebotspreis. Bei hochwertigen Immobilien sind höhere Anzahlungen erforderlich. Der Anzahlungsvertrag ist ein kurzes Dokument, das in der Regel nur eine Seite umfasst. Er enthält nur wenige Angaben, darunter den Namen und die Unternehmensdaten des Bauträgers, die Ausstattung der Wohnanlage, eine allgemeine Beschreibung der Immobilie und den Angebotspreis.
Die Anzahlung für die Reservierung wird bei Fertigstellung (siehe Schritt 3) vom endgültigen Angebotspreis abgezogen.
Profi-Tipps:
- Als Erstes muss ein Käufer ein Bankkonto für Nichtansässige eröffnen. Dies ist erforderlich, um die Beträge für die beiden folgenden Schritte zu überweisen und um Lastschriftverfahren für die Immobilie einzurichten sowie lokale Steuern zu zahlen.
- Es wird dringend empfohlen, von Anfang an (vor Unterzeichnung eines Anzahlungsvertrags) einen unabhängigen Immobilienanwalt zu beauftragen. Wenn Sie diesen einfachen, aber wichtigen Rat befolgen, können Sie die meisten Fehler beim Kauf einer Off-Plan-Immobilie in Spanien vermeiden.
- Sie sollten keine Anzahlung leisten, bevor Ihnen der Bauträger eine Kopie der Baugenehmigung (BL) vorgelegt hat. Der Grund dafür ist, dass Bankgarantien, die alle Ihre Teilzahlungen absichern, eine gültige Baugenehmigung voraussetzen. Im Klartext bedeutet dies: Ohne eine erteilte Baugenehmigung ist Ihre Bankbürgschaft wertlos. Sie würden Ihr gesamtes Geld verlieren und hätten keinen Rechtsanspruch. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Gesetz 20/2015: Wichtige neue Rechtsvorschriften zu Bankgarantien für Käufer von Neubauimmobilien.
- Reservierungsanzahlungen sind nicht erstattungsfähig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Sie müssen eine NIE-Nummer (Steueridentifikationsnummer für Ausländer) beantragen. Dies ist ein wichtiges Dokument, das von allen Behörden, einschließlich Banken, verlangt wird. Wir können Ihnen eine NIE in weniger als 2 Wochen besorgen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Alles zur spanischen NIE-Nummer“.
Schritt 2: Unterzeichnung eines privaten Kaufvertrags
Innerhalb von 30 Tagen müssen Sie einen sogenannten privaten Kaufvertrag unterzeichnen. Auf Spanisch wird dieser Vertrag als Contrato Privado de Compraventa bezeichnet. Der private Kaufvertrag ist ein umfangreicher rechtsgültiger Vertrag, der die persönlichen Daten des Käufers und Verkäufers, eine vollständige Beschreibung der Immobilie, den vereinbarten Kaufpreis, den Zeitplan für die Teilzahlungen, die Kaufbedingungen und den Zeitrahmen für den Abschluss vor einem spanischen Notar enthält.
Ihr Anwalt wird Ihnen einen Bericht über die Eigentumsverhältnisse vorlegen, damit Sie vor Unterzeichnung eines privaten Kaufvertrags über die Rechtslage der Immobilie, die Sie erwerben möchten, vollständig informiert sind. Dieser Bericht über die Eigentumsverhältnisse sollte die folgenden Punkte auf der Checkliste für den Immobilienkauf enthalten:
- Ist der Bauträger kreditwürdig?
- Welche Referenzen hat der Bauträger?
- Hat der Bauträger einen Insolvenzantrag gestellt?
- Ist der Bauträger Eigentümer des Grundstücks?
- Liegt eine Baugenehmigung vor?
- Gibt es planungsrechtliche Probleme, die das Bauvorhaben beeinträchtigen könnten?
- Entspricht die Baustelle den Bestimmungen des spanischen Küstengesetzes?
Normalerweise wird bei Unterzeichnung des privaten Kaufvertrages eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises fällig, die bei Fertigstellung vom Kaufpreis abgezogen wird (Schritt 3). Dieser Betrag ist nicht erstattungsfähig.
Neben dieser Anzahlung müssen Sie in den nächsten zwei Jahren etwa 35 % des endgültigen Kaufpreises in Raten zahlen. Diese werden bei Fertigstellung (Schritt drei) vom Restbetrag abgezogen.
Profi-Tipps:
- Alle Teilzahlungen (einschließlich der in Schritt 1 genannten ersten Reservierungsanzahlung) sind durch eine sogenannte Bankbürgschaft abgesichert. Ich kann deren Bedeutung gar nicht genug betonen. Dieses Dokument wird Ihnen bei jeder Teilzahlung ausgehändigt und dient als Sicherheit für alle weiteren Zahlungen, die Sie bis zur Fertigstellung der Immobilie leisten. Damit ist Ihr Geld abgesichert, falls das Bauvorhaben nicht fertiggestellt wird oder der Bauträger Insolvenz anmeldet. Die Beschaffung von Kopien einer Bankbürgschaft hat für Ihren beauftragten Immobilienanwalt höchste Priorität. Wenn Ihre Teilzahlungen nicht durch eine Bankbürgschaft abgesichert sind, laufen Sie Gefahr, Ihr gesamtes Geld zu verlieren.
- Bewahren Sie eine Kopie aller Teilzahlungen, die Sie an den Bauträger leisten, sicher auf, da diese gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bei Fertigstellung vom Notar verlangt werden. Sie benötigen sie möglicherweise auch später, falls Sie rechtliche Schritte gegen einen Bauträger einleiten müssen.
- Ein Bauträger kann den im privaten Kaufvertrag festgelegten Übergabetermin einer Immobilie ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung nicht ändern. Eine Änderung des vereinbarten Übergabetermins um einige Monate ist in der Regel akzeptabel, längere Fristen bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung des Käufers, da es sich um eine Vertragsänderung handelt. Und sollte dies der Fall sein, muss er Ihnen eine formelle rechtliche Mitteilung zukommen lassen und Ihnen bei erheblichen Verzögerungen (sechs Monate und mehr) sogar eine Entschädigung zahlen. Eine erheblichen Verzögerung stellt einen Vertragsbruch dar, der Ihnen das Recht auf Kündigung des Vertrags und auf eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises einräumt.
Dritter Schritt: Fertigstellung und Abschluss
Eine Besonderheit beim Kauf einer Off-Plan-Immobilie besteht darin, dass die Fertigstellung in der Regel zwei Jahre nach Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags (Schritt 2) erfolgt. Der Grund dafür ist, dass sich die Immobilie im Bau befindet und Sie erst dann als fertiggestellt gilt, wenn sie rechtmäßig übergeben wird.
Sobald ein Bauträger eine Erstbezugslizenz oder eine gleichwertige rechtliche Genehmigung erhalten hat, wird er dem Käufer (oder seinem Anwalt) eine zweiwöchige rechtliche Frist zum Abschluss der Immobilienübergabe zukommen lassen.
Mit dem Abschluss ist die Unterzeichnung der Eigentumsurkunde gemeint, die von einem spanischen Notar beglaubigt wird. Falls eine Hypothek erforderlich ist, wird zusätzlich eine zweite Urkunde, die sogenannte Hypothekenurkunde, unterzeichnet. Mit dem Abschluss ist der Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags gemeint, in der Regel 65 % des Verkaufspreises.
Lesen Sie die Urkunde sorgfältig durch, bevor Sie etwas unterschreiben. Dies gilt insbesondere für Hypothekenverträge. Ihr Anwalt sollte sicherstellen, dass Sie keine missbräuchlichen Hypothekenklauseln unterzeichnen.
Wenn Sie eine Hypothek für den Kauf der Immobilie benötigen, ist es sehr ratsam, einen angemessenen Zeitraum von 45 bis 60 Tagen für die Absicherung auszuhandeln. Dies gilt insbesondere, wenn der Kreditnehmer nicht in Spanien ansässig ist. Ein Kreditnehmer benötigt von seinem Kreditgeber ein verbindliches Angebot (oder eine bindende Vereinbarung), das auf Spanisch als Oferta Vinculante bezeichnet wird. Kreditnehmer müssen gemäß Verbraucherschutzgesetz eine kurze Prüfung in spanischer Sprache zu den Hypothekenbedingungen bestehen (Ihr Anwalt kann diese Prüfung für Sie ablegen).
Mit Abschluss des Kaufvertrags übernehmen Sie den rechtlichen Besitz der Immobilie, was durch die Übergabe des Hausschlüssels symbolisiert wird.
Am Ende werden Sie überrascht sein, wie viele Leute Sie antreffen werden:
- Den Rechtsvertreter des Bauträgers und seinen Anwalt,
- die Vertreter der Bank (falls eine Hypothek benötigt wird),
- den Immobilienmakler,
- einen Übersetzer
- und schließlich den Notar.
Profi-Tipps:
Ich rate Ihnen dringend, NICHTS zu unterzeichnen, bevor Sie nicht eine Kopie der Erstbezugslizenz (oder auch Bewohnbarkeitsbescheinigung) erhalten haben. Dieses wichtige Dokument gewährleistet, dass die Immobilie (zumindest in den meisten Fällen) rechtmäßig ist. Das Unterzeichnen ohne Erstbezugslizenz kann eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen:
- Sie dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Planung. Eine Erstbezugslizenz bedeutet, dass der Bauträger die Immobilie gemäß der ursprünglichen Baugenehmigung der Stadtverwaltung sowie allen Bauvorschriften errichtet hat. Die Prüfung zur Erteilung dieser Lizenz wird von Technikern der Stadtverwaltung durchgeführt, die bestätigen, dass eine Immobilie als bewohnbar gilt. Liegt keine Erstbezugslizenz vor, kann dies bedeuten, dass die Immobilie gegen die Bauvorschriften verstößt.
- Versorgungsunternehmen benötigen Zugang zu den öffentlichen Versorgungseinrichtungen für Wasser, Strom und Gas. Nach spanischem Recht ist für den Anschluss der Wohnung an das Versorgungsnetz eine Erstbezugslizenz erforderlich. Andernfalls sind Sie auf die Versorgung durch den Bauträger angewiesen, was bestenfalls provisorisch ist.
- Kreditgeber werden Sie danach fragen, wenn Sie eine Finanzierung benötigen. Auch Banken werden Sie um eine Erstbezugslizenz bitten. Selbst beim Wiederverkauf der Immobilie werden Käufer eine Kopie der Erstbezugslizenz verlangen. Liegt keine vor, werden Banken die Finanzierung des Kaufs ablehnen, wodurch sich der Kreis potenzieller Käufer erheblich einschränkt, da 80 % der Käufer in Spanien eine Hypothek benötigen, um den Kauf abzuschließen, und es kann viele Jahre dauern, bis Sie die Immobilie verkaufen können.
- Ferienvermietung. Wenn Sie eine Immobilie als Investition (kaufen, um zu vermieten) erwerben möchten, benötigen die regionalen Tourismusbehörden eine Erstbezugslizenz, um eine Tourismuslizenz auszustellen. Ohne Erstbezugslizenz können Sie Ihre Immobilie nicht kurzfristig vermieten und müssen bei einer Kontrolle mit hohen Geldstrafen rechnen. In einigen Regionen Spaniens, beispielsweise in Katalonien, sind die Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften enorm hoch.
- Anders als in anderen Ländern, empfehle ich Ihnen dringend, einen Sachverständigen zu beauftragen, um eine Mängelliste für Ihre spanische Neubauimmobilie zu erstellen. Der richtige Zeitpunkt, um alle noch bestehenden Baumängel zu erkennen und zu beheben, ist vor der Übergabe. Nach Abschluss des Kaufvertrags verlieren Sie Ihre Verhandlungsmacht, es sei denn, Ihr Anwalt hat eine Rücktrittsklausel ausgehandelt, was in der Praxis jedoch recht schwierig und daher nicht unbedingt zu empfehlen ist. Das Beauftragen einer umfassenden Mängelliste erspart Ihnen unzählige Probleme und ist meiner Erfahrung nach jeden Cent wert. Sobald alle Baumängel vom Bauträger behoben wurden, können Sie den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Garantien für Off-Plan-Immobilien in Spanien“.
- Wird die Hypothek nicht rechtzeitig gesichert, kann die Anzahlung von 10 % verloren gehen. Der Bauträger bietet dem Käufer stets an, in seine Rechtsposition einzutreten und die Hypothek des Bauträgers zu übernehmen. Die mit einem Bauträger vorab vereinbarten Bedingungen sind jedoch nicht immer für den individuellen Kreditnehmer geeignet. Vergleichen Sie daher die Angebote anderer Hypothekenanbieter.
- Es widerspricht den Interessen des Käufers, einen Teil des Verkaufspreises bei Vertragsabschluss zu niedrig anzugeben (und ist zudem illegal). Mehr dazu in meinem Artikel „Steuern beim Immobilienverkauf in Spanien“.
- Tauschen Sie umgehend alle Schlösser in Ihrer neuen Immobilie aus (einschließlich Abstell- und Lagerräume), da während der Bauphase zahlreiche Personen Zugriff auf Kopien Ihrer Hausschlüssel hatten. So vermeiden Sie Diebstähle und Einbrüche in den ersten Monaten.
- Fordern Sie vor Fertigstellung einen Energieausweis vom Bauträger an. Immobilien mit hoher Energieeffizienz erhalten bis zu 20 % Vergünstigungen auf die Grundsteuer (IBI).
- Fordern Sie von Ihrem Bauträger eine 10-jährige Gebäudegarantie an.
Schritt 4: Nach der Übergabe
Nach Abschluss des Kaufvertrags beim Notar wird der Anwalt die Steuern des Käufers einreichen und bezahlen und anschließend den Titel auf dessen Namen beim Grundbuchamt anmelden. Die Registrierung des Titels dauert in der Regel mehrere Wochen.
Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun offizieller Eigentümer einer spanischen Immobilie. Viel Freude!
Sie sollten ein spanisches Bankkonto eröffnen, falls Sie dies noch nicht getan haben. Versorgungsunternehmen akzeptieren keine Zahlungen aus dem Ausland. Sie sollten alle folgenden Beträge als Lastschrift von Ihrem spanischen Konto abbuchen lassen:
- Nebenkosten (Wasser, Strom, Festnetz, Gas, Internet, Sicherheit usw.).
- Müllabfuhr. Die Gebühr für die Müllentsorgung wird je nach Gemeinde einmalig oder mehrmals im Jahr entrichtet.
- IBI-Steuer. Wird normalerweise jährlich gezahlt.
Profi-Tipps:
- Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, dann wird dringend empfohlen, ein spanisches Testament aufsetzen zu lassen. Dies wird Ihren Erben viele Probleme und im Trauerfall Zeit, Geld und Ärger ersparen. Spanische Testamente beziehen sich ausschließlich auf Ihren spanischen Nachlass. Idealerweise empfehle ich Ihnen, zwei Testamente zu erstellen: eines in Ihrem Heimatland und eines in Spanien, das sich ausschließlich auf Ihren spanischen Nachlass bezieht.
- Sie sollten alle Nebenkosten per Lastschriftverfahren einziehen lassen.
- Sie sollten alle lokalen Steuern für Ihre Immobilie (wie die Grundsteuer und die Müllabfuhrgebühr) per Lastschriftverfahren einziehen lassen. Bei Neubauimmobilien werden die IBI-Rechnungen in der Regel zwei Jahre nach Fertigstellung versendet.
- Wenn Sie als Nichtansässiger eine Immobilie besitzen, müssen Sie einen steuerlichen Vertreter benennen, der Ihre jährliche Steuererklärung für Nichtansässige einreicht. Sie zahlen diese Steuer ab dem Jahr des Immobilienerwerbs.
- Wenn Sie Ihre Immobilie als Ferienunterkunft vermieten möchten, beachten Sie bitte, dass in einigen Regionen Spaniens strenge Gesetze gelten. Lassen Sie sich diesbezüglich rechtlich beraten. Möglicherweise müssen Sie eine Tourismuslizenz beantragen oder Ihre Ferienunterkunft registrieren lassen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
- Käufer sollten sich der „La Complementaria“ oder Schnäppchenjägersteuer bewusst sein.
Mit dem Kauf verbundene Steuern und Gebühren
Als Faustregel gilt, dass die Erwerbskosten 10 – 13 % über dem Angebotspreis liegen.
Bitte lassen Sie sich vor Ihrer Kaufentscheidung umfassend rechtlich beraten, um Ihr Budget zu planen. Lesen Sie dazu unseren Artikel „Immobilien in Spanien kaufen: Mit welchen Steuern müssen Sie rechnen?“
Beim Kauf einer Neubauimmobilie in Spanien fallen für Käufer folgende Steuern und damit verbundene Gebühren an:
1. Steuern
- Mehrwertsteuer (IVA, auf Spanisch): 10 %
- Stempelsteuer (AJD, auf Spanisch): 0,5 % – 1,5 %
2. Gebühren
- Notargebühen (zur Beurkundung des Kauf- und Hypothekenvertrags): ca. 0,1 – 2 %
- Grundbuchgebühren (für die Eintragung der Urkunden): ca. 0,1 – 2 %
- Hypotheken- und Gestoría-Gebühren (falls eine Finanzierung erforderlich ist): 1 – 2 %
- Anwaltskosten: 1 – 2 %
Profi-Tipps:
- Beim Verkauf der Immobilie sind fast alle oben aufgeführten Posten steuerlich absetzbar. Es wird dringend empfohlen, alle oben genannten Rechnungen in Papierform aufzubewahren. Dadurch wird die Kapitalertragsteuer des Verkäufers (19 % Steuersatz für Nichtansässige) erheblich gemindert. Weitere Informationen finden Sie in unserem Steuerartikel: „So vermeiden Sie die Kapitalertragsteuer beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien“.
- Lagerräume (Trastero) und Parkplätze (Plaza de Garaje), die als separate rechtliche Einheiten von der Hauptwohnung verkauft werden, unterliegen einer Mehrwertsteuer von 21 %.
Wo kann man in Spanien Immobilien kaufen?
Spanien ist ein wundervolles Land, das zahlreiche verlockende Möglichkeiten für alle Vorlieben bietet. Nicht ohne Grund ist Spanien das am zweithäufigsten besuchte Reiseziel der Welt!
Sie haben die Qual der Wahl: Barcelona, Costa del Sol, Granada, Madrid, Málaga, Mallorca, Sevilla, Sotogrande oder Valencia.
Wenn Sie für Ihren Aufenthalt in Spanien ein Visum benötigen, empfehle ich Ihnen, unseren Artikel zu diesem Thema zu lesen: „Umzug nach Spanien im Jahr 2025? Überblick über spanische Visa“.
Abschluss
Die spanische Regierung verfolgt das ehrgeizige Ziel, ihren Bürgern, die in den meisten Fällen aufgrund der hohen Preise vom Immobilienmarkt verdrängt werden, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Diese gut gemeinten Gesetze haben jedoch das Gegenteil bewirkt, da die fehlgeleitete Wohnungspolitik der Regierung zu einem erheblichen Anstieg der Bürokratie geführt hat, sodass Bauträger im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten weniger neue Wohnungen bauen. Dies hat in Spanien eine Krise in Bezug auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum ausgelöst.
Pro Jahr werden weniger als 100.000 neue Wohnungen gebaut (Spanien ist damit das Land mit der zweitniedrigsten Anzahl an Neubauten in der EU), während der jährliche Wohnungsbedarf in Spanien bei weit über 500.000 liegt und aufgrund der ungebremsten Einwanderung stetig wächst. Dieser Mangel an Wohnraum führt zu einer Angebotsknappheit, die wiederum dazu geführt hat, dass Neubauten jährlich um zweistellige Prozentsätze an Wert gewinnen, insbesondere in den großen spanischen Städten (wie Barcelona, Madrid, Málaga und Valencia). Indirekt hat diese Wohnungspolitik auch zu einem rasanten Anstieg der Mietpreise geführt, beispielsweise um 20 % in Madrid im Jahr 2024.
Obwohl auch andere Ursachen zum Anstieg der Immobilienpreise beigetragen haben (wie beispielsweise die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Unterbrechungen in der globalen Lieferkette für Baumaterialien oder der ungebremste Inflationsanstieg aufgrund der quantitativen Lockerung, die Sparer dazu veranlasst hat, ihre Ersparnisse in Immobilien zu investieren, um sich gegen die Inflation abzusichern), ist die Wohnungsknappheit in Spanien bei weitem der Hauptfaktor. Zwar wurden in Spanien während des letzten Immobilienbooms tatsächlich viele Wohnungen gebaut, doch die meisten davon befinden sich in ungünstiger Lage, weit entfernt von den Stadtzentren und verfügen über eine mangelnde Infrastruktur, was sie im Vergleich zu begehrten Neubauprojekten ungeeignet und weit weniger attraktiv macht.
Leider gibt es nach Jahren der Untätigkeit und Nachlässigkeit der Regierung weder kurz- noch mittelfristig eine schnelle Lösung, da die Erschließung von Grundstücken mehrere Jahre dauert. Wir können davon ausgehen, dass die Preise für Neubauten in Spanien in den nächsten drei bis fünf Jahren weiter ungehindert steigen werden, da die Fundamentaldaten für die Nachfrage nach Wohnraum sowohl im Inland als auch im Ausland solide sind.
Ironischerweise hatte die staatliche Wohnungspolitik, die darauf abzielte, Wohnraum als Grundbedürfnis und nicht als Spekulationsobjekt zu betrachten, den gegenteiligen Effekt. Neubauimmobilien entwickelten sich aufgrund der staatlich herbeigeführten Angebotsknappheit zur begehrtesten Anlageform und legen Jahr für Jahr deutlich an Wert zu. Berücksichtigt man zudem die enormen Mietrenditen, die jährlich zweistellig wachsen, was ebenfalls auf die staatlichen Intervention in den Mietmarkt mit dem neuen Wohnungsgesetz ab 2023 zurückzuführen ist, ergibt sich das perfekte Rezept für Investoren, um in Spanien Immobilien zu kaufen und diese zu vermieten, was eine neue Spekulationsblase auf dem Immobilienmarkt anheizt. Und somit ist der Weg zur Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert.
Meiner bescheidenen Meinung nach sollte die spanische Regierung entschlossen eingreifen und die von ihr geschaffene Wohnungsnot entschärfen, indem sie die Immobilienpreise senkt, Bauträgern den Bau weiterer Wohneinheiten ermöglicht und landesweit staatlich subventionierten Wohnraum proaktiv und in großem Umfang fördert. Ein Verbot der Goldenen Visa oder die Einführung einer Steuer von 100 % auf Immobilienkäufe durch Nichtansässige ist nicht der richtige Weg, da die Bauträger dadurch noch weniger Wohnungen bauen und die Wohnungsnot weiter verschärft wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das Beauftragen eines erfahrenen Anwalts durch die Einsparungen, die Sie durch das Vermeiden der häufigsten Fallstricke beim Kauf einer Neubauimmobilie in Spanien erzielen, mehr als bezahlt macht. Zwar ist es möglich, in Spanien eine Immobilie ohne Anwalt zu kaufen, aber dies wäre äußerst unklug, insbesondere wenn Sie Ausländer sind, da Sie damit Ihre Lebensersparnisse aufs Spiel setzen würden. Ich sollte auch erwähnen, dass die Anwaltskosten beim Verkauf der Immobilie steuerlich absetzbar sind (CGT)!
Lassen Sie sich bei der Suche nach einem neuen Zuhause von renommierten Experten (z. B. einer traditionsreichen Immobilienagentur, einem zuverlässigen Hypothekenmakler oder einem erfahrenen Immobilienanwalt) unterstützen, um das vielfältige Angebot an Neubauimmobilien optimal zu nutzen – Sie werden die Qual der Wahl haben!
Es ist wichtig, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen, den Kauf abzuschließen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen gründlich zu prüfen, und zögern Sie nicht, Fragen zu stellen. Zur kurzen Zusammenfassung empfehle ich Ihnen, unseren Artikel „8 Tipps zum Kauf neuer Immobilien in Spanien“ zu lesen.
Und schließlich rate ich dringend davon ab, den Kauf einer Neubauimmobilie ohne Erstbezugslizenz abzuschließen.
Das freundliche Team von LNA unterstützt Sie beim Kauf (oder Verkauf) Ihrer Immobilie in ganz Spanien. Rufen Sie uns an.
Wir von Larrain Nesbitt Abogados (LNA) verfügen über mehr als 22 Jahre Erfahrung und sind auf die Übertragung und Besteuerung von Immobilien in ganz Spanien spezialisiert. Wir unterstützen unsere Kunden auch bei Einwanderungs- und Aufenthaltsvisa sowie bei Erbschaftsangelegenheiten (Nachlass). Sie können uns per E-Mail unter info@larrainnesbitt.com, telefonisch über unsere britische Nummer (+44) 0754 3838 218 oder unsere spanische Nummer (+34) 952 19 22 88 oder durch Ausfüllen unseres Kontaktformulars erreichen.
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