Bestandteile Mietvertrag Spanien
Bestandteile Mietvertrag Spanien

Der Mietvertrag (contrato de arrendamiento) für Wohnimmobilien regelt das Verhältnis zwischen dem Mieter (arrendatario) und dem Vermieter (arrendador). Es ist ratsam, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, der die vollständigen Angaben von Mieter und Vermieter, die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe der monatlichen Miete und andere für nötig erachtete Klauseln enthält. Hier sind die wichtigsten Bestandteile eines Mietvertrages in Spanien:

Kaution: Die Kaution beträgt üblicherweise eine Monatsmiete und ist dem Vermieter in bar zu übergeben. Nach Ablauf des Mietvertrages, wenn keine Beschädigung am Mietobjekt verursacht wurde, wird die Kaution vom Vermieter zurückgezahlt. Es ist wichtig zu wissen, dass der Vermieter die Kaution nicht für sich behalten darf; er muss sie der Institution aushändigen, die von jeder autonomen Gemeinschaft dazu bestimmt wird. Abgesehen von der Kaution kann der Vermieter auch eine Wechselbürgschaft oder den Abschluss einer Versicherung fordern.

Miete: Die monatliche Miete ist frei verhandelbar und, falls nicht anders bestimmt, ist am Monatsbeginn bis zum 7. Arbeitstag fällig. Der Vermieter kann in keinem Fall die Vorauszahlung mehrerer Monatsmieten verlangen. Die Zahlung der Miete kann in bar, per Überweisung oder Einzahlung auf ein entsprechendes Konto erfolgen.

Mieterhöhung: Das Gesetz bestimmt nichts Genaues zum Thema Mieterhöhung. Normalerweise wird für die jährliche Revision der spanische Verbraucherpreisindex (IPC) herangezogen, soweit vertraglich nichts Anderes bestimmt wird.

Dauer des Mietverhältnisses: Die Dauer des Mietverhältnisses wird von beiden Vertragsparteien festgelegt. Normalerweise bestimmt der Vermieter unter diesem Punkt eine Mindestdauer von einem Jahr sowie eine Strafzahlung, sollte der Vertrag vorher seitens des Mieters gekündigt werden. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass der Mieter den Vertrag bereits nach sechs Monaten mit den im Gesetzt vorgeschriebenen Strafzahlungen kündigen kann.

Nebenkosten: Es ist möglich, dass beide Parteien bestimmen, dass die Neben- und Gemeinschaftskosten sowie etwaige Steuern vom Vermieter getragen werden. Der Betrag dieser Kosten muss im Vertrag aufgeführt werden. Leistungen, die über ein Messgerät abgelesen werden (Strom, Gas, Wasser usw.), müssen vom Mieter getragen werden.

Reparaturen und Instandhaltung: Kleine Instandhaltungsreparaturen, die dazu dienen kleinere Schäden die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Nutzung stehen zu beheben, müssen vom Mieter übernommen werden. Für größere Reparaturen muss der Vermieter aufkommen, es sei denn, es handelt sich um vom Mieter verursachte Schäden.

Mieter mit eingeschränkter Mobilität: Sollte der Mieter, sein Partner oder mit in der Wohnung lebende Familienangehörige eine körperliche Behinderung haben, kann er die notwendigen Maßnahmen durchführen, um die Wohnung behindertengerecht zu machen. Drüber muss er den Vermieter im Voraus schriftlich informieren. Der Vermieter kann fernerhin bei Ablauf des Mietvertrages verlangen, dass die Wohnung in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.