Mieten können bis zum 30. Juni um maximal 2 % angehoben werden
Mieterhöhungen in Spanien
Mieterhöhungen in Spanien GTRES

Das spanische Statistikamt INE meldete im April, dass die Inflation im März 2022 im Jahresvergleich 9,8 % erreichte (gegenüber 7,6 % im Vormonat). Dies ist die höchste Zahl seit über 37 Jahren und sie gibt Anlass zur Sorge.

Im Artikel vom letzten Monat (Verlängerung von Mietverträgen in Spanien: So aktualisieren Sie die Miete – 23. März 2022) habe ich die enormen Auswirkungen erörtert, die ein starker Anstieg der Inflation auf spanische Langzeitmieten haben würde, wenn er nicht kontrolliert würde.

Angesichts dieses Inflationsschubs hat die spanische Regierung schnell gehandelt und letzte Woche eine Reihe von Maßnahmen zu seiner Bekämpfung verabschiedet. Darunter ist ein Gesetz zur Inflationskontrolle bei allen Langzeitmieten.

Ab Freitag, dem 1. April, und bis zum 30. Juni 2022 wird die Regierung den Inflationsanstieg bei Mietverträgen über einen Zeitraum von 3 Monaten begrenzen.

Für professionelle Vermieter ist die Erhöhung auf 2 % begrenzt. Für Privatpersonen besteht Verhandlungsfreiheit. Kommt es jedoch zu keiner Einigung, gilt ebenfalls eine 2 %-Grenze. In der Praxis wird sich dies ebenfalls in einer 2%-Grenze für Privatvermieter niederschlagen.

Grundsätzlich ist diese Maßnahme nur „vorübergehend“ und soll nur die nächsten 3 Monate andauern. Im Spanischen ist „vorübergehend“ jedoch das Codewort für dauerhaft. Sie können realistischerweise davon ausgehen, dass die Regierung diese Maßnahme um 3 Monate verlängern wird, solange die Inflation hoch bleibt (dies könnte Jahre dauern).

Das bedeutet, dass Vermieter machtlos bleiben, wenn es darum geht, die stark gestiegene Inflation über Mietpreisaktualisierungen an ihre Mieter weiterzugeben. In der Tat werden die Vermieter in Zukunft die langfristigen Mieten ihrer Mieter „subventionieren“, wenn sie den Inflationsverlust einstecken.

In Anbetracht dessen können Vermieter ihre Immobilien aus der Langzeitvermietung nehmen (Angebotsreduzierung) oder sie stattdessen als Ferienvermietung (kurzfristige Vermietung) vorsehen. Dieser Mangel an (langfristigem) Angebot wird dazu führen, dass diese Vermietungen noch teurer werden als sie bereits sind.

Dies ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie der gesetzliche Verbraucherprotektionismus (Mieter) spektakulär nach hinten losgehen kann und genau das gefährdete Kollektiv betrifft, dessen Schutz der Gesetzgeber anstrebt. Für jede Handlung gibt es eine Folge, Ursache und Wirkung.

Weiterführende Literatur bei idealista: